Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bundesfinanzhof nahm Stellung zur Frage der Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ eines schenkweise und befristeten Quotennieรbrauchs, welchen ein Klรคger fรผr seinen Gesellschaftsanteil an einer Grundstรผcksgesellschaft mit seinem volljรคhrigen Sohn vereinbart hat. Fraglich war, ob der Nieรbrauchsnehmer nach der Vertragslage und tatsรคchlichen Handhabung eine einem Gesellschafter รคhnliche Stellung innehat.
In weiteren aktuellen Urteilen nahm der Bundesfinanzhof Stellung zur Besteuerung von Stock Options, die von einem auslรคndischen Arbeitgeber gewรคhrt wurden und zur Entstehung und Berichtigung der Umsatzsteuer bei ratenweiser Vergรผtung fรผr die Errichtung einer Photovoltaikanlage.
Die Frage, ob die Umsรคtze aus der kurzfristigen Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer dem ermรครigten Umsatzsteuersatz unterliegen, auch wenn es sich nicht um Wohn- und Schlafrรคume in einem Gebรคude handelt, wurde ebenfalls vom Bundesfinanzhof geklรคrt.
Zudem werden ab 01.04.2023 laut Bundesfinanzministerium die geรคnderten Programmablaufplรคne fรผr den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet und es greifen Lohnerhรถhungen fรผr Beschรคftigte verschiedener Branchen.
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Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkรผnfte bei Quotennieรbrauch an einem Gesellschaftsanteil
Durch die Bestellung des Nieรbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermรถgensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nieรbraucher โ anstelle des Gesellschafters โ die auf den Anteil entfallenden Einkรผnfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausรผbung รผberlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsรคtzlich in der Lage ist, auch an Grundlagengeschรคften der Gesellschaft mitzuwirken.
Entsprechendes gilt nach einem Urteil des Bundes-finanzhofs beim Quotennieรbrauch an einem Gesellschaftsanteil. Der Quotennieรbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkรผnfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen รผber die Bestellung des Quotennieรbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen โ und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen โ nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennieรbrauchers treffen kann.
Hinweis
Laut Bundesfinanzhof sind vertragliche Regelungen wohl schรคdlich, die jenseits des Anwendungsbereichs des ยง 1071 Abs. 2 BGB dem Gesellschafter das Mitwirken zubilligen, ohne Rรผcksicht auf den Nieรbraucher nehmen zu mรผssen.
Besteuerung von Stock Options von auslรคndischem Arbeitgeber im Fall des Ansรคssigkeitswechsels
Wenn einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhรคltnisses Stock Options gewรคhrt werden, werden die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausรผbung der Option zuflieรen. Die geldwerten Vorteile aus der Ausรผbung der Stock Options werden โ ungeachtet der Besteuerung zum Zeitpunkt der Optionsausรผbung โ zeitraumbezogen gewรคhrt und sind deshalb anteilig dem Erdie-nenszeitraum zuzuordnen. Nach dem Veranlassungsprinzip geht es dabei grundsรคtzlich um den Zeitraum zwischen der Gewรคhrung der Stock Options und deren erstmaliger Ausรผbbarkeit. Eine abschlieรende Beurteilung ist aber nur anhand der konkreten Vereinbarungen bei Gewรคhrung der Stock Options sowie der sonstigen Umstรคnde des Einzelfalls mรถglich.
Bei grenzรผberschreitenden Sachverhalten richtet sich laut Bundesfinanzhof eine etwaige abkommensrechtliche Freistellung der Einkรผnfte nach der Tรคtigkeit im Erdienenszeitraum. Soweit das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA (DBA-USA 1989/2008) an eine „in einem Vertragsstaat ansรคssige Person“ anknรผpfe, ist dagegen allein die Ansรคssigkeit zum Zeitpunkt des Zuflusses der Einkรผnfte maรgeblich.
Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag bei nur buchmรครigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto
Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag flieรen einem Steuerpflichtigen nicht bereits mit dem jรคhrlichen Ausweis der Zinsen auf einem von der Bausparkasse gefรผhrten Bonuskonto zu, wenn ein Anspruch auf die Bonuszinsen nur nach einem Verzicht auf das Bauspardarlehen entsteht, die Bonuszinsen erst bei Auszahlung des Bausparguthabens fรคllig werden und รผber sie nur in Verbindung mit dem Bausparguthaben verfรผgt werden kann. So entschied der Bundesfinanzhof.
Das Finanzgericht hat demnach zu Recht entschieden, dass das Finanzamt berechtigt war, die Bonuszinsen im Streitjahr in voller Hรถhe der Besteuerung zu unterwerfen. Im Streitfall handelte es sich bei den von der Bausparkasse gutgeschriebenen Bonuszinsen um eine Erhรถhung der dem Klรคger fรผr die รberlassung des Bausparguthabens gewรคhrten Guthabenzinsen. Die Bonuszinsen stellten deshalb โ ebenso wie die Guthabenzinsen โ ein Entgelt fรผr die รberlassung von Kapitalvermรถgen zur Nutzung dar. Etwas anderes gilt nicht deshalb, weil bei einem Bausparvertrag das Sparen in der Regel lediglich Durchgangsstadium auf dem Weg zur Erlangung eines Bauspardarlehens ist. Denn dies schlieรt nicht aus, dass im Einzelfall der Sparzweck fรผr den Abschluss eines Bausparvertrags (mit-)bestimmend ist. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erwartung einer Rendite aus dem Bausparguthaben im Vordergrund steht. Dabei genรผgt es, wenn die Absicht, Einkรผnfte aus Kapitalvermรถgen zu erzielen, nur als Nebenzweck verfolgt wird.
Verรคuรerung eines Kaufhauses nach Fassaden-sanierung kein gewerblicher Grundstรผckshandel
Ein gewerblicher Grundstรผckshandel liegt mangels einer nachhaltigen Tรคtigkeit nicht vor, wenn lediglich ein Objekt (vorliegend ein Einzelhandels-Kaufhaus) angeschafft, die Fassade saniert und es anschlieรend verรคuรert wird. Dies gilt laut einem Urteil des Finanzgerichts Hamburg jedenfalls dann, wenn die Steuerpflichtige im Rahmen der Fassadensanierung keine Aktivitรคten entwickelt, die nach Umfang und Gewicht รผber das hinausgehen, was beim Bau eines jeden Gebรคudes erforderlich ist.
Hinweis
Zur Beurteilung der korrekten Abgrenzung zwischen privater Vermรถgensverwaltung und gewerb-lichem Grundstรผckshandel sei auf die Einkommen-steuer-Hinweise 2020, Anhang 17 (Bundesfinanzministerium vom 26.03.2004) hingewiesen.
Berechnung der AfA: Restnutzungsdauer eines Mietobjekts nach Immobilienwertverordnung
Von einem Steuerpflichtigen kรถnnen eingeholte Wertgutachten, in denen die Restnutzungsdauern von Mietobjekten nach der Immobilienwertverordnung (ImmoWertV) berechnet werden, der Ermittlung der Abschreibung fรผr Abnutzung (AfA) zugrunde gelegt werden. So entschied das Finanzgericht Mรผnster.
Den Steuerpflichtigen steht nach den Grundsรคtzen des Urteils des Bundesfinanzhofs ein Wahlrecht zu, sich mit den typisierten AfA-Sรคtzen zufriedenzugeben oder eine tatsรคchlich kรผrzere Nutzungsdauer geltend zu machen und darzulegen. Dabei ist keine Gewissheit รผber eine kรผrzere tatsรคchliche Nutzungsdauer erforderlich. Vielmehr kann allenfalls grรถรtmรถgliche Wahrscheinlichkeit verlangt werden, sodass eine Schรคtzung des Steuerpflichtigen nur dann zu verwerfen ist, wenn sie eindeutig auรerhalb des angemessenen Schรคtzungsrahmens liegt. Dabei kann das Verfahren der Gebรคudesachwertermittlung nach der ImmoWertV Anwendung finden, auch wenn dieses eine modellhafte Berechnung darstellt, die nicht primรคr auf die Ermittlung der tatsรคchlichen Nutzungsdauer nach dem Einkommensteuergesetz gerichtet ist. Ausgehend von diesen Grundsรคtzen sind daher auf Grundlage eingereichter Gutachten ermittelte Restnutzungsdauern nicht zu beanstanden.
Stille Beteiligung am Unternehmen des Arbeitgebers – Einkรผnfte aus Kapitalvermรถgen oder aus nichtselbststรคndiger Arbeit?
Ein am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligter stiller Gesellschafter ist nicht als Mitunternehmer anzusehen, wenn er weder am Unternehmenswert noch am Zuwachs der stillen Reserven des Betriebsvermรถgens einschlieรlich des Firmenwerts beteiligt ist und ihm auch keine รผber das Recht, die Jahresabschlรผsse einschlieรlich der Prรผfungsberichte des Abschlussprรผfers einzusehen, hinausgehenden Stimm- oder Widerspruchsrechte zustehen. So entschied das Finanzgericht Baden-Wรผrttemberg.
Der Umstand, dass der Arbeitnehmer keinen arbeitsvertraglichen Anspruch auf Einrรคumung der stillen Beteiligung hat, spricht fรผr ein unabhรคngig vom Arbeitsverhรคltnis bestehendes Sonderrechtsverhรคltnis. Bei der Mรถglichkeit, die stille Einlage durch stehengelassene Gewinnanteile zu erbringen, handelt es sich um eine รผbliche Mรถglichkeit zur Einlageerbringung.
Eine Veranlassung der stillen Beteiligung durch das Arbeitsverhรคltnis lรคsst sich nicht daraus herleiten, dass die Gewinnbeteiligung des Arbeitnehmers aus der stillen Beteiligung nicht auf einen bestimmten – absoluten und angemessenen – Prozentsatz der Einlageleistung begrenzt ist.
Die Gewinnanteile aus der stillen Beteiligung an der GmbH fรผhren hier beim Klรคger nicht zu Einkรผnften aus nichtselbststรคndiger Arbeit, sondern zu Einkรผnften aus Kapitalvermรถgen.
Errichtung einer Photovoltaikanlage: Steuerentstehung und -berichtigung bei spรคterer Vereinnahmung des Entgelts
Der Bundesfinanzhof hatte u. a. die Frage zu klรคren, ob der Unternehmer im Hinblick auf eine getroffene Fรคlligkeitsabrede, nach der die vereinbarte Vergรผtung nur insoweit zur Zahlung fรคllig wird, als sie aus den laufenden Einnahmen der Stromeinspeisung des Auftraggebers beglichen werden kann, bereits fรผr den Besteuerungszeitraum der Steuerentstehung berechtigt ist, die nach vereinbarten Entgelten berechnete Steuer zu berichtigen.
Die Steuer entsteht auch dann mit der Leistungsausfรผhrung, ohne dass es zu einer Steuerberichtigung kommt, wenn der Unternehmer fรผr die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dessen Betreiber vereinbart, dass das Entgelt hierfรผr nur insoweit geschuldet wird, als es durch Einnahmen aus der Stromeinspeisung beglichen werden kann. Die Klรคgerin ist hier nicht berechtigt, die Steuer fรผr die je-weilige Teilleistung im Umfang des jeweiligen Unterschiedsbetrags zwischen dem vereinbarten und dem vereinnahmten Entgelt zu berichtigen.
Ermรครigte Umsatzsteuer bei Vermietung nicht ortsfester Wohncontainer an Arbeitnehmer
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass nicht nur die Vermietung von Grundstรผcken und mit diesen fest verbundenen Gebรคuden nach dem Umsatzsteuergesetz begรผnstigt ist, sondern allgemein die Vermietung von Wohn- und Schlafrรคumen durch einen Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden und damit auch die Vermietung von Wohncontainern an Erntehelfer.
Dies entspricht auch dem Unionsrecht. Im Verzeichnis der Lieferungen von Gegenstรคnden und Dienstleistungen, auf die ermรครigte Mehrwertsteuersรคtze angewendet werden kรถnnen, sind die Beherbergung in Hotels und รคhnlichen Einrichtungen, einschlieรlich der Beherbergung in Ferienunterkรผnften, und die Vermietung von Campingplรคtzen und Plรคtzen fรผr das Abstellen von Wohnwagen angefรผhrt. Die „Beherbergung in Ferienunterkรผnften“ umfasst auch die Vermietung von Zelten, Wohnanhรคngern oder Wohnmobilen, die auf Campingplรคtzen aufgestellt sind und als Unterkรผnfte dienen.
Verwendung eines neu erworbenen Pkw teils fรผr steuerpflichtige, teils fรผr steuerfreie Umsรคtze – Vorsteueraufteilung nicht nach Umsatzschlรผssel
Wird ein Pkw nach der Anschaffung teils zur Erzielung steuerpflichtiger und teils zur Erzielung steuerfreier Umsรคtze verwendet, ist die Vorsteueraufteilung fรผr den Pkw auf Grundlage der Fahrleistung des Pkw vorzunehmen. Eine Aufteilung im Verhรคltnis der auf die steuerpflichtigen bzw. steuerfreien Umsรคtze entfallenden Fahrleistungen fรผhrt laut Finanzgericht Baden-Wรผrttemberg zu einer prรคziseren wirtschaftlichen Zurechnung als der Umsatzschlรผssel.
Wenn eine Unternehmerin den neuen Pkw kurz vor Jahresende (hier: November) erworben und im Jahr der Anschaffung des Pkw bereits zuvor einen anderen โfunktionsgleichenโ Pkw fรผr die gleichen Umsรคtze genutzt hat, ist fรผr die Vorsteueraufteilung auf die tatsรคchliche Verwendung sowohl des alten als auch des neuen Pkw im gesamten Kalenderjahr und somit auf die Gesamtfahrleistung im gesamten Kalenderjahr abzustellen.
Wenn der neu angeschaffte Pkw ab der Anschaffung bis zum Jahresende in einem anderen Umfang als bei der Vorsteueraufteilung beim Kauf auf Basis der Gesamtfahrleistung fรผr das Kalenderjahr ermittelt fรผr steuerpflichtige bzw. steuerfreie Umsรคtze genutzt wird, ist insoweit eine Vorsteuerberichtigung vorzunehmen. Es kann jedenfalls in Fรคllen, bei denen ein bereits vorhandenes Wirtschaftsgut durch ein funktionsgleiches ausgetauscht wird, zu einem Nebeneinander der Anwendung von Vorsteuerabzugsausschluss und zur Berichtigung des Vorsteuerabzugs kommen.
Tatsรคchliche Durchfรผhrung eines Gewinnabfรผhrungsvertrags – Anerkennung einer kรถrperschaftsteuerrechtlichen Organschaft
Wenn es wรคhrend der Mindestvertragslaufzeit von fรผnf Jahren zur Nichtdurchfรผhrung des Gewinnabfรผhrungsvertrags kommt, fรผhrt dies nicht nur zu einer Unterbrechung der kรถrperschaftsteuerrechtlichen Organschaft fรผr einzelne Veranlagungszeitrรคume, sondern insgesamt zu einer (rรผckwirkenden) Nichtanerkennung der kรถrperschaftsteuerrechtlichen Organschaft.
Die tatsรคchliche Durchfรผhrung des Gewinnabfรผhrungs- und Beherrschungsvertrags setzt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs voraus, dass er entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen vollzogen wird. Dies bedeutet u. a., dass die nach den Grundsรคtzen ordnungsmรครiger Buchfรผhrung ermittelten Gewinne tatsรคchlich durch Zahlung oder Verrechnung an den Organtrรคger abgefรผhrt werden. „Verrechnung“ ist in diesem Zusammenhang so zu verstehen, dass es sich um eine einer tatsรคchlichen Zahlung gleichstehende Aufrechnung handeln muss; die reine Buchung der Forderung ohne Erfรผllungswirkung ist dagegen nicht ausreichend.
Steuerliches Einlagekonto: Gesellschafter hat keine Anfechtungsbefugnis
Das Kรถrperschaftsteuergesetz schreibt vor, dass der Bestand des steuerlichen Einlagekontos mit einem besonderen Bescheid festzuschreiben ist. Auf dem Konto sind insbesondere die Einlagen zu erfassen, die der Gesellschafter an โseineโ Kapitalgesellschaft geleistet hat. Wenn solche Einlagen spรคter an den Gesellschafter aus dem Einlagekonto zurรผckgezahlt werden, dann muss der Gesellschafter diese sog. Einlagenrรผckgewรคhr nicht versteuern. Obgleich der Bescheid somit im Wesentlichen Bedeutung fรผr die Besteuerung des Gesellschafters hat, richtet sich der Bescheid ausschlieรlich an die Kapitalgesellschaft.
Der Bundesfinanzhof hat diese Auffassung bestรคtigt. Grundsรคtzlich kann ein Bescheid nur von den Adressaten angefochten werden. Das ist im Fall des Bescheids nach dem Kรถrperschaftsteuergesetz die Kapitalgesellschaft und allein sie kann deshalb Einspruch einlegen und Klage erheben. Der Gesellschafter der Kapitalgesellschaft ist nicht Adressat, sondern als Dritter lediglich mittelbar von dem Bescheid betroffen. Ein eigenes Anfechtungsrecht des Gesellschafters (sog. Drittanfechtungsrecht) ist auch nicht ausnahmsweise anzuerkennen. Zum einen besteht keine Rechtsschutzlรผcke, da die Kapitalgesellschaft Fehler des Bescheids im Rechtsbehelfsverfahren geltend machen kann. Zum anderen hat ein solches Recht zur Folge, dass der Bescheid noch nach vielen Jahren vom Gesellschafter angefochten werden kann und dauerhaft kein Rechtsfrieden eintritt. Die Versagung eines eigenen Anfechtungsrechts des Gesellschafters ist auch mit der Rechtsschutzgarantie des Grundgesetzes vereinbar (Art. 19 Abs. 4 GG).
รnderung beim Lohnsteuerabzug: Arbeitnehmer dรผrfen mit mehr Netto-Gehalt rechnen
Ab 01.04.2023 werden laut Bundesfinanzministerium die geรคnderten Programmablaufplรคne fรผr den Lohnsteuerabzug 2023 angewendet. Berรผcksichtigt wird dabei „die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungs-betrags fรผr Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetz 2022“. Das heiรt unter anderem fรผr Angestellte oder Beamte: Durch die hรถheren Steuerfreibetrรคge kรถnnen sie auch mit einem hรถheren Netto-Gehalt auf ihrem Konto rechnen.
Lohnerhรถhungen fรผr Beschรคftigte verschiedener Branchen
Tarifbeschรคftigte Mitarbeiter im Bauhauptgewerbe โHoch-, Tief oder Straรenbau โ kรถnnen sich seit 01.04.2023 รผber mehr Gehalt freuen. Im Westen um 2 Prozent und im Osten um 2,7 Prozent. Im Mai steht zudem noch eine Einmalzahlung รผber 450 Euro an.
Der branchenbezogene Mindestlohn fรผr Maler und Lackierer steigt ab 01.04.2023 von 13,80 auf 14,50 Euro. Fรผr Helfer betrรคgt der Mindestlohn dann 12,50 Euro; das ist eine Erhรถhung von 1,10 Euro pro Stunde.
Der tarifliche Mindestlohn fรผr Leihbeschรคftigte liegt ab 01.04.2023 bei mindestens 13 Euro pro Stunde. Die Stundenentgelte richten sich nach der jeweiligen Entgeltgruppe. Eine รbersicht fรผr alle Entgeltgruppen liefert die IG Metall.
Bundesregierung einigt sich auf neues Fรถrder-konzept fรผr erneuerbares Heizen
Die Bundesregierung hat sich am 19.04.2023 auf ein neues Fรถrderkonzept zum erneuerbaren Heizen verstรคndigt. Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebรคudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. D. h. konkret, dass ab dem 01.01.2024 mรถglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Daher wird in der Folge auch die Fรถrderung angepasst.
Das Gebรคudeenergiegesetz wird nun dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet.
Vorsicht bei Sanierungsmaรnahmen
Der Gesetzgeber versucht mit gesetzlichen Vorgaben die energetische Gebรคudesanierung als wichtigen Baustein der Energiewende voranzubringen. Dabei wurde ganz offensichtlich ein Aspekt รผbersehen, der diese Bemรผhungen stark behindern kann. Laut der Sachverstรคndigengesellschaft Richardson in Witten wird in nรคchster Zeit das Thema Asbest dramatisch an Bedeutung gewinnen. Es ist nicht bekannt, wie viele Wohnungen und Gebรคude, die bis zum Verbot im Jahr 1993 gebaut wurden, Asbest enthalten. Der Anteil dรผrfte aber erheblich sein.
Da bei energetischen Sanierungsmaรnahmen Asbestfasern freigesetzt werden kรถnnen, greifen die gesetzlichen Schutzmaรnahmen, was zu erheblichen Kostensteigerungen fรผhren kann.
Hinweis
Bevor eine energetische Gebรคudesanierung realisiert wird, sollte bei betroffenen Objekten vorab eine Asbestverprobung durch einen Sachverstรคndigen in Auftrag gegeben werde, Nur so sind unkalkulierbare Risiken zu vermeiden.
Termine Steuern/Sozialversicherung Mai/Juni 2023
| Steuerart | Fรคlligkeit | |||
| Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritรคtszuschlag | 10.05.20231 | 12.06.20231 | ||
| Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritรคtszuschlag | entfรคllt | 12.06.2023 | ||
| Kรถrperschaftsteuer, Solidaritรคtszuschlag | entfรคllt | 12.06.2023 | ||
| Umsatzsteuer | 10.05.20232 | 12.06.20233 | ||
| Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: | รberweisung4 | 15.05.2023 | 15.06.2023 | |
| Scheck5 | 10.05.2023 | 12.06.2023 | ||
| Gewerbesteuer | 15.05.2023 | entfรคllt | ||
| Grundsteuer | 15.05.2023 | entfรคllt | ||
| Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch: | รberweisung4 | 19.05.2023 | entfรคllt | |
| Scheck5 | 15.05.2023 | entfรคllt | ||
| Sozialversicherung6 | 26.05.2023 | 28.06.2023 | ||
| Kapitalertragsteuer, Solidaritรคtszuschlag | Die Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritรคtszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschรผttung an den Anteilseigner an das zustรคndige Finanzamt abzufรผhren. | |||
- Fรผr den abgelaufenen Monat.
- Fรผr den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlรคngerung fรผr den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlรคngerung fรผr das abgelaufene Kalendervierteljahr.
- Fรผr den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlรคngerung fรผr den vorletzten Monat.
- Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen mรผssen grundsรคtzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fรคllt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nรคchste Werktag der Stichtag. Bei einer Sรคumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Sรคumniszuschlรคge erhoben. Eine รberweisung muss so frรผhzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fรคlligkeit erfolgt.
- Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermรคchtigung erteilt werden.
- Die Sozialversicherungsbeitrรคge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fรคllig. Um Sรคumniszuschlรคge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin fรผr die Beitragsnachweise. Diese mรผssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spรคtestens zwei Arbeitstage vor Fรคlligkeit (d. h. am 24.05.2023/26.06.2023, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fรคlligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchfรผhrung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fรคlligkeitstermin an den Beauftragten รผbermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fรคlligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fรคllt.
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