Monatsinformation November 2025

Guten Tag,

das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff โ€žKryptowerteโ€œ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist fรผr Praxis und Deklaration maรŸgeblich.

Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von ยง 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.

Vertrรคge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natรผrliche Interessengegensatz. Deshalb prรผft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind.

E-Mails mit Steuerbezug mรผssen den AuรŸenprรผfern des Finanzamts als โ€žHandels- und Geschรคftsbriefeโ€œ vorgelegt werden, laut Bundesfinanzhof nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz.

Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat sich mit dem steuerrechtlichen Problem der Vermeidung einer Doppelbegรผnstigung im Rahmen der Erbschaftsteuer bei Ehegatten im Gรผterstand der Zugewinngemeinschaft befasst.

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Fรผr Einkommensteuerpflichtige

Kryptowerte 2025 fรผr Privatanleger โ€“ ein genauerer Blick auf das BMF-Schreiben vom Mรคrz 2025

Grundsรคtzlich: Mit Schreiben vom 06.03.2025 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff โ€žKryptowerteโ€œ dient nun als Oberbegriff; das Schreiben ist fรผr Praxis und Deklaration maรŸgeblich. Fรผr private Anleger bleiben Kryptowerte regelmรครŸig immaterielle Wirtschaftsgรผter; VerรคuรŸerungsgewinne sind โ€“ bei Einhaltung der Haltefrist โ€“ als private VerรคuรŸerungsgeschรคfte zu beurteilen. Fรผr betriebliche Fรคlle gelten die allgemeinen Grundsรคtze des Betriebsvermรถgens.

Hinweis

Entgegen dem BMF-Schreiben sieht das Finanzgericht Nรผrnberg in seinem rechtskrรคftigen Urteil vom 22.01.2025 neben dem FiFo-Verfahren auch das LiFo-Verfahren als zulรคssig an.

Problem: Viele Reportingtools verwenden das FiFo-Verfahren, obwohl das LiFo-Verfahren ggf. gรผnstiger wรคre.

Folge: Die Bilanzierung und Steuererklรคrung kann nicht ohne Prรผfung der Reportingunterlagen erfolgen, da ansonsten Schaden entstehen kann, den der Berater zu verantworten hat.

Einordnung: Payment-Token dienen der Zahlung und fรผhren im Privatvermรถgen typischerweise bei Verkauf/Tausch zu ยง 23-Gewinnen oder -Verlusten, die in der Steuererklรคrung anzugeben sind; Utility-Token gewรคhren Nutzungsrechte, Security-Token kรถnnen โ€“ je nach Ausgestaltung โ€“ Kapitalertrรคge oder Kapitalgewinne nach ยง 20 EStG begrรผnden. MaรŸgeblich ist stets die rechtliche und wirtschaftliche Ausgestaltung des einzelnen Tokens, nicht dessen Bezeichnung im Markt.

Fรผr private VerรคuรŸerungsgeschรคfte gilt weiterhin die einjรคhrige Haltefrist. Wird innerhalb von zwรถlf Monaten nach Anschaffung verkauft oder getauscht (einschlieรŸlich Tausch in andere Kryptowerte), ist der Gewinn steuerpflichtig – hierbei gilt jedoch eine Freigrenze von 1.000 Euro ab 2024, darรผber hinaus ist der Gesamtgewinn voll steuerpflichtig (kein Freibetrag). Wird nach Ablauf der einjรคhrigen Haltefrist verkauft, bleibt der Gewinn steuerfrei. Die Regelungen des BMF-Schreibens stellen dafรผr die Leitplanken bereit; die Einzelheiten ergeben sich aus der Einordnung des jeweiligen Tokens und der konkreten Transaktion. Vorrangig fรผr die korrekte Besteuerung ist die Einzelbetrachtung je Einheit. Ist diese nicht mรถglich, gilt fรผr die Haltefrist die FiFo-Methode (First in, First out), fรผr die Wertermittlung ist die Durchschnittsmethode vorgesehen, als Vereinfachung kann auch FiFo unterstellt werden. Praktikabel sind konsistente Verfahren zur Verbrauchsfolge, wenn eine Einzelzuordnung nicht mรถglich ist. Fehlende oder widersprรผchliche Unterlagen gehen in der Regel zu Ihren Lasten. Die Betrachtung erfolgt walletbezogen und ist je Handelsbezeichnung bis zur vollstรคndigen VerรคuรŸerung beizubehalten. Steuerreports von Bรถrsen oder Tools kรถnnen verwendet werden, mรผssen aber plausibel und รผberprรผfbar sein, vollstรคndige Transaktionsรผbersichten sollten frรผhzeitig gesichert werden.

Beispiel

Eine Privatperson erwirbt am 10.04.2025 fรผr 10.000 Euro 0,25 BTC und verkauft diese am 30.11.2025 fรผr 13.400 Euro. Der Gewinn von 3.400 Euro ist – da er innerhalb der Jahresfrist realisiert wird – steuerpflichtig nach ยง 23 EStG. Parallel flieรŸen im Oktober 2025 Staking-Ertrรคge in Form von 0,8 ETH zu; am Zuflusstag betrรคgt der Marktwert 1.800 Euro. Diese 1.800 Euro sind โ€“ je nach Ausgestaltung โ€“ als laufende Einkรผnfte zu erfassen (im

Privatbereich regelmรครŸig sonstige Einkรผnfte; im Betriebsvermรถgen Betriebseinnahmen). Wรผrde der BTC-Verkauf erst ab dem 11.04.2026 erfolgen, wรคre der VerรคuรŸerungsgewinn privat steuerfrei; die Staking-Ertrรคge bleiben davon unberรผhrt.

Nachweispflichten: saubere Kursumrechnung in Euro, lรผckenlose Wallet-/Exchange-Belege, klare Trennung von Privat- und Betriebsvermรถgen und โ€“ bei Security-Token โ€“ die Mรถglichkeit, dass Einkรผnfte aus Kapitalvermรถgen vorliegen.

Hinweis

Im BMF-Schreiben wird mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen, dass eine erweiterte Mitwirkungspflicht verlangt wird.

So wird z. B. schon jetzt beim Handel รผber eine auslรคndische Handelsplattform eine erweiterte Mitwirkungspflicht verlangt. Wenn z. B. Walletbestรคnde bestehen, mรผssen Steuerpflichtige diese seit dem 01.01.2025 zum jeweiligen Veranlagungszeitpunkt (31.12.2025) mit Vorjahr dokumentiert vorlegen kรถnnen.

Steuerhinterziehungsbekรคmpfung: Datenpaket-Auswertung zu Krypto-Geschรคften

Gewinne aus der VerรคuรŸerung von Kryptowerten im Privatvermรถgen (z. B. Ether und Bitcoin) sind innerhalb der einjรคhrigen VerรคuรŸerungsfrist steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklรคrung anzugeben. Auch Tรคtigkeiten wie Mining, Forging, Staking oder Lending im Zusammenhang mit Kryptowerten im Privatvermรถgen mรผssen angegeben werden.

Das Landesamt zur Bekรคmpfung der Finanzkriminalitรคt (LBF NRW) verschรคrft seine MaรŸnahmen gegen Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Kryptowรคhrungen. Grundlage ist ein zweites umfangreiches Datenpaket รผber den Handel mit Kryptowรคhrungen aus dem gesamten Bundesgebiet, welches dem LBF NRW aktuell zur Auswertung vorliegt. Die Daten werden aufbereitet und anschlieรŸend bundesweit zur weiteren steuerlichen Bearbeitung an die zustรคndigen Stellen verteilt.

Voraussetzungen von ยง 20 Abs. 4a Satz 3 EStG – Verlustmodell unzulรคssig

Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von ยง 20 Abs. 4a
Satz 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.

Die Richter des Bundesfinanzhofs stellten klar, wann ยง 20 Abs. 4a Satz 3 EStG nicht greift. Damit setzten sie der gezielten Steuervermeidung enge Grenzen. Den drei Verfahren lagen jeweils strukturierte Wertpapiergeschรคfte zugrunde. Deren Gestaltungsziel war es, im Hinblick auf zu erwartende sehr hohe tariflich zu besteuernde Gewinne in zukรผnftigen Veranlagungszeitrรคumen voll ausgleichsfรคhige Verluste einerseits und hohe, dem gesonderten Tarif fรผr Kapitaleinkรผnfte unterliegende Ertrรคge andererseits zu generieren. Damit sollte erreicht werden, dass die erwarteten sehr hohen tariflich zu besteuernden Gewinne mit den Verlusten ausgeglichen und nicht mit dem Spitzensteuersatz von 45 %, sondern nur mit dem gesonderten Tarif von 25 % belastet werden (Az. VIII R 9/22, VIII R 18/23, VIII R 35/23).

Der Bundesfinanzhof hat nunmehr entschieden, dass ยง 20 Abs. 4a Satz 3 EStG Fรคlle nicht erfasst, in denen weder der Emittent noch der Inhaber nach den Anleihebedingungen das Recht haben, anstelle der Rรผckzahlung der Anleihe in Geld einseitig Wertpapiere andienen oder die Lieferung von Wertpapieren verlangen zu kรถnnen.

GemรครŸ ยง 20 Abs. 4a Satz 3 Halbsatz 1 EStG ist, wenn der Inhaber bei einer sonstigen Kapitalforderung nach ยง 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG das Recht besitzt, bei Fรคlligkeit anstelle der Zahlung eines Geldbetrages vom Emittenten die Lieferung von Wertpapieren zu verlangen oder der Emittent das Recht besitzt, bei Fรคlligkeit dem Inhaber anstelle der Zahlung eines Geldbetrages Wertpapiere anzudienen und der Inhaber der Forderung oder der Emittent von diesem Recht Gebrauch macht, das Entgelt fรผr den Erwerb der Forderung als VerรคuรŸerungspreis der Forderung und als Anschaffungskosten der erhaltenen Wertpapiere anzusetzen.

Vertrรคge zwischen nahen Angehรถrigen: Wann das Finanzamt mitspielt

Vertrรคge innerhalb der Familie sind steuerlich heikel. Anders als bei Fremden fehlt oft der natรผrliche Interessengegensatz. Deshalb prรผft die Finanzverwaltung genau, ob Vereinbarungen mit Eltern, Kindern oder Ehepartnern steuerlich anzuerkennen sind. Grundsรคtzlich gilt: Nur wenn der Vertrag zivilrechtlich wirksam, fremdรผblich gestaltet und tatsรคchlich durchgefรผhrt wird, entfaltet er steuerliche Wirkung. Mรผndliche Absprachen genรผgen nicht, klare Schriftform schafft Sicherheit. Mietzahlungen sollten regelmรครŸig und nachweisbar flieรŸen โ€“ Barzahlungen oder nachtrรคgliche Umbuchungen wecken Zweifel. Ebenso wichtig: Der Vertrag muss Inhalte enthalten, die auch unter Fremden Standard wรคren, etwa Miethรถhe, Nebenkostenregelung oder Kรผndigungsfristen.

Besonders praxisrelevant ist daher die Wohnraumรผberlassung – an Fremde Dritte und dadurch explizit an nahe Angehรถrige – zu verbilligter Miete.

Hier differenziert ยง 21 Abs. 2 EStG seit 2021 drei Stufen: Liegt die vereinbarte Miete bei mindestens 66 % der ortsรผblichen Marktmiete, gilt die Vermietung in vollem Umfang als entgeltlich. Werbungskosten โ€“ also Zinsen, Abschreibung oder Renovierungskosten โ€“ dรผrfen vollstรคndig abgezogen werden, eine Prognoserechnung ist nicht erforderlich.

Bewegt sich die Miete im Bereich von 50 % bis unter 66 % der Marktmiete, verlangt das Finanzamt eine Totalรผberschussprognose รผber 30 Jahre. Nur wenn auf lange Sicht ein รœberschuss zu erwarten ist, bleibt der volle Werbungskostenabzug erhalten. Fรคllt die Prognose negativ aus, wird die Vermietung in einen entgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufgespalten. Werbungskosten sind dann nur im Verhรคltnis des entgeltlichen Anteils abziehbar. Die Beweislast liegt hier klar beim Vermieter.

Wird weniger als 50 % der Marktmiete verlangt, erfolgt die Aufteilung zwingend. Das bedeutet: Werbungskosten dรผrfen nur anteilig geltend gemacht werden.

Ein Beispiel verdeutlicht die Systematik: Die ortsรผbliche Warmmiete betrรคgt 1.000 Euro. Vermietet ein Vater an seine Tochter fรผr 700 Euro (70 %), kann er sรคmtliche Werbungskosten abziehen. Bei 600 Euro (60 %) ist eine รœberschussprognose nรถtig. Ergibt diese รผber 30 Jahre ein positives Ergebnis, bleibt es beim vollen Abzug. Liegt die Miete bei 400 Euro (40 %), dรผrfen nur 40 % der Kosten angesetzt werden.

Fazit: Wer mit Angehรถrigen Vertrรคge schlieรŸt, muss diese fremdรผblich gestalten und konsequent durchfรผhren. Bei verbilligter Vermietung sind die 66 %- und 50 %-Grenze entscheidend fรผr den Werbungskostenabzug. Eine sorgfรคltige Prognoserechnung kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden โ€“ hier unterstรผtzt Sie Ihre Steuerkanzlei.

Verfahrensrecht

Finanzamt muss Inhalte anonymer Anzeigen nicht offenlegen

Der Bundesfinanzhof entschied, dass ein Steuerpflichtiger im Regelfall keinen Anspruch auf Preisgabe einer anonym beim Finanzamt eingegangenen Anzeige hat, die ihm steuerliches Fehlverhalten vorwirft (Az. IX R 25/24).

Im Streitfall nahm das beklagte Finanzamt eine anonyme Anzeige zum Anlass, um bei der Klรคgerin, die einen Gastronomiebetrieb fรผhrte, eine sog. Kassen-Nachschau durchzufรผhren. Ein steuerstrafrechtliches Fehlverhalten wurde hierbei nicht festgestellt. Im Nachgang beantragte die Klรคgerin Einsicht in die fรผr sie gefรผhrten Steuerakten und Auskunft รผber die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gemรครŸ Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Damit wollte die Klรคgerin Kenntnis vom Inhalt der Anzeige erhalten, um auf diese Weise Rรผckschlรผsse auf die Person des Anzeigeerstatters ziehen zu kรถnnen. Die Antrรคge wurden vom Finanzamt abgelehnt. Die Klage beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte keinen Erfolg.

Die Richter des Bundesfinanzhofs wiesen die Revision zurรผck. Einem Steuerpflichtigen sei keine Einsicht in eine in den Steuerakten befindliche anonyme Anzeige zu gewรคhren, wenn das Geheimhaltungsinteresse des Anzeigeerstatters und der Finanzbehรถrde hรถher zu gewichten sei als das Offenbarungsinteresse des von der Anzeige Betroffenen. Hiervon sei im Regelfall auszugehen, es sei denn, der Steuerpflichtige wรผrde – was im Streitfall nicht in Betracht zu ziehen war – infolge der Anzeige einer unberechtigten strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt. Dem von der Klรคgerin verfolgten Anspruch auf Auskunft รผber den Inhalt der anonymen Anzeige nach Art. 15 DSGVO erteilten die Richter ebenfalls eine Absage. Zwar beinhalte eine solche Anzeige regelmรครŸig personenbezogene Daten, รผber die die Behรถrde Auskunft erteilen mรผsse. Jedoch werde der Anspruch nach ยง 32c Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung beschrรคnkt, da durch die Preisgabe des Inhalts der Anzeige die ordnungsgemรครŸe Erfรผllung der Aufgaben der Finanzbehรถrde (GleichmรครŸigkeit der Besteuerung) gefรคhrdet werden kรถnnte. Darรผber hinaus verbรถte der Identitรคtsschutz des Anzeigeerstatters eine Auskunftserteilung.

AuรŸenprรผfung: E-Mails als vorzulegende Handels- und Geschรคftsbriefe

Der Bundesfinanzhof entschied, dass E-Mails mit Steuerbezug den AuรŸenprรผfern des Finanzamts als โ€žHandels- und Geschรคftsbriefeโ€œ vorgelegt werden mรผssen, nicht jedoch ein extra zu erstellendes Gesamtjournal der Korrespondenz. Handels- und Geschรคftsbriefe im Sinne von ยง 147 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 AO kรถnnen auch E-Mails sein. (Digitale) Unterlagen รผber Konzernverrechnungspreise unterfallen dem Anwendungsbereich des ยง 147 Abs. 1 Nr. 5 AO (Az. XI R 15/23).

Im Streitfall forderte das beklagte Finanzamt von der Klรคgerin, einer GmbH, im Rahmen einer AuรŸenprรผfung die Vorlage von empfangenen und Wiedergaben von versandten Handelsbriefen nach ยง 147 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AO sowie sonstiger Unterlagen mit Bedeutung fรผr die Besteuerung nach ยง 147 Abs. 1 Nr. 5 AO und fรผr den Fall, dass die angeforderten Unterlagen in elektronischer Form vorlรคgen, ein Gesamtjournal, in dem alle E-Mails erfasst sein sollten. Die Klรคgerin weigerte sich, ihr komplettes Datenarchiv herauszugeben.

GemรครŸ ยง 147 Abs. 1 Nr. 2 der Abgabenordnung hat der Steuerpflichtige die empfangenen Handels- oder Geschรคftsbriefe geordnet aufzubewahren. Gleiches gilt nach ยง 147 Abs. 1 Nr. 3 AO fรผr Wiedergaben der abgesandten Handels- oder Geschรคftsbriefe.

Auf Grundlage von ยง 147 Abs. 1 Nr. 5 AO ist der Steuerpflichtige verpflichtet โ€žsonstige Unterlagenโ€œ aufzubewahren, soweit diese fรผr die Besteuerung von Bedeutung sind.

Schรคtzung bei ordnungswidriger Kassenfรผhrung – Amtliche Richtsatzsammlung des BMF auf dem Prรผfstand

Weil eine Diskothek kein Restaurant ist, kann bei der Schรคtzung der Getrรคnkeumsรคtze einer Diskothek nicht auf die Rohgewinnaufschlagsรคtze der amtlichen Richtsatzsammlung des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) fรผr Gastronomiebetriebe zurรผckgegriffen werden. Das entschied der Bundesfinanzhof in Bezug auf eine Diskothek, bei der die Kassen fรผr die Getrรคnkeumsรคtze nicht ordnungsgemรครŸ gefรผhrt worden waren. Zudem รคuรŸerte der Bundesfinanzhof erhebliche Zweifel daran, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des BMF in ihrer bisherigen Form als Grundlage fรผr eine Schรคtzung eignet (Az. X R 19/21).

รœber den entschiedenen Fall hinaus interessant ist diese Entscheidung zum einen deshalb, weil der Bundesfinanzhof darlegt, dass im Fall einer Schรคtzung von Besteuerungsgrundlagen (ยง 162 Abgabenordnung) der innere Betriebsvergleich, der an die Daten und Verhรคltnisse des geprรผften Betriebs selbst anknรผpft, im Verhรคltnis zum รคuรŸeren Betriebsvergleich, der sich auf statistische Durchschnittswerte der betreffenden Branchen stรผtzt, als die zuverlรคssigere Schรคtzungsmethode anzusehen ist. Dies mรผssen Finanzamt sowie Finanzgericht bei der Ausรผbung des ihnen im Rahmen einer Schรคtzung zustehenden Ermessens berรผcksichtigen, auch wenn sie bei der Wahl ihrer Schรคtzungsmethoden grundsรคtzlich frei sind.

Zum andern hat sich der Bundesfinanzhof mit den Mindestanforderungen befasst, die Datensammlungen oder Datenbanken der Finanzverwaltung erfรผllen mรผssen, wenn sie in einem Gerichtsverfahren berรผcksichtigt werden sollen. Fragen hierzu hatte der Senat bereits mit seinem Beschluss vom 14.12.2022 aufgeworfen, mit dem er das BMF aufgefordert hatte, dem Revisionsverfahren beizutreten. Nun hat der Senat erhebliche Zweifel daran geรคuรŸert, dass sich die amtliche Richtsatzsammlung des BMF in ihrer bisherigen Form als Grundlage fรผr eine Schรคtzung eignet. Dies wird mit der fehlenden statistischen Reprรคsentativitรคt der zur Ermittlung der Richtsรคtze herangezogenen Daten einerseits und dem kategorischen Ausschluss bestimmter Gruppen von Betrieben bei der Ermittlung der Richtsatzwerte andererseits begrรผndet.

Sonstiges

ร„nderung der Kassensicherungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen hรคlt eine zweite Verordnung zur ร„nderung der Kassensicherungsverordnung fรผr nรถtig. Im Nachgang zur Verordnung zur ร„nderung der Kassensicherungsverordnung hรคtten sich Klarstellungsbedarf sowie weiterer redaktioneller ร„nderungsbedarf ergeben.

Einheitlicher Zahlungsempfรคnger in Thรผringen und Bayern ab Oktober 2025 verbindlich

Das Thรผringer Finanzministerium und das Bayerische Landesamt fรผr Steuern (BayLfSt) machen darauf aufmerksam, dass kรผnftig fรผr alle รœberweisungen an sรคmtliche Finanzรคmter in Thรผringen und Bayern der einheitliche Empfรคngername โ€žFreistaat Thรผringenโ€œ bzw. โ€žFreistaat Bayernโ€œ gilt. Die bisherige Praxis, einzelne Behรถrden wie z.โ€ฏ B. das Finanzamt oder Ministerien als Empfรคnger zu benennen, entfรคllt kรผnftig vollstรคndig.

Ab dem 09.10.2025 kรถnnen alle Bankkunden im Euro-Raum Geldbetrรคge innerhalb von Sekunden, also praktisch in Echtzeit, รผberweisen – ohne zusรคtzliche Kosten. Mรถglich macht dies eine EU-Verordnung, die Echtzeitรผberweisungen zur Pflicht macht.

Zudem mรผssen Banken sowie Sparkassen ab 09.10.2025 prรผfen, ob der Name des Zahlungsempfรคngers und die IBAN des Empfรคngerkontos bei SEPA-รœberweisungen zusammenpassen. Dieses neue Verfahren gilt fรผr รœberweisungen in Euro – unabhรคngig ob sie per Online-Banking, in der Filiale oder als Echtzeitรผberweisung ausgefรผhrt werden. Die Zahlungsempfรคngerprรผfung wird auch โ€žVerification of Payeeโ€œ (VoP) genannt. Das neue Verfahren soll bestimmte Betrugsmaschen sowie fehlerhafte รœberweisungen aufgrund von Tippfehlern verhindern.

Kleine Schreibfehler sind kein Problem, aber grรถรŸere Abweichungen fรผhren zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnhinweisen รผberweist, trรคgt selbst das Risiko. Eine Ausnahme gibt es bei Papierรผberweisungen, die in einen รœberweisungskasten eingeworfen werden. Diese fallen nicht unter die neue Pflicht.

Fristversรคumnis durch lรคngere Postlaufzeit: Keine Wiedereinsetzung bei verspรคteter Zustellung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied, dass eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewรคhrt wird, wenn ein fristgebundener Schriftsatz verspรคtet eingeht und der Absender sich auf eine Zustellung am nรคchsten Werktag verlรคsst. Hintergrund ist die Postrechtsreform 2024, die lรคngere Befรถrderungszeiten vorsieht. Wer auf einen Eingang am nรคchsten Werktag vertraut, riskiere den Fristablauf, so die Richter am Oberlandesgericht (Az. 6 UF 176/25).

Kassengesetz โ€“ Befragung macht bรผrokratische Lasten deutlich

Laut Koalitionsvertrag soll das sog. Kassengesetz mit seinen vielfรคltigen Pflichten evaluiert werden. Ziel der IHK-Befragung war u. a., mehr รผber die in der Praxis auftretenden Probleme und Belastungen zu erfahren. Dabei wurde deutlich: Die verschรคrften Vorgaben zur Kassenfรผhrung belasten die Unternehmen erheblich: Teure Nachrรผstungen der Kassensysteme, Berge von oft unerwรผnscht ausgegebenen Belegen und unangekรผndigte Kontrollen erschweren den Betriebsalltag. Eigentlich sollen diese MaรŸnahmen Kassenbetrug verhindern, doch die Wirkung ist ebenso ungewiss wie die VerhรคltnismรครŸigkeit von Aufwand und Nutzen.

Termine Steuern/Sozialversicherungย ย ย ย  November/Dezember 2025

SteuerartFรคlligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritรคtszuschlag10.11.2025110.12.20251
Einkommensteuer, Kirchensteuer, SolidaritรคtszuschlagEntfรคllt10.12.2025
Kรถrperschaftsteuer, SolidaritรคtszuschlagEntfรคllt10.12.2025
Umsatzsteuer10.11.2025210.12.20253
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:รœberweisung413.11.202515.12.2025
Scheck510.11.202510.12.2025
Gewerbesteuer17.11.2025Entfรคllt
Grundsteuer17.11.2025Entfรคllt
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch:รœberweisung420.11.2025Entfรคllt
Scheck517.11.2025Entfรคllt
Sozialversicherung626.11.202523.12.2025
Kapitalertragsteuer, SolidaritรคtszuschlagDie Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritรคtszuschlag sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschรผttung an den Anteilseigner an das zustรคndige Finanzamt abzufรผhren.
  1. Fรผr den abgelaufenen Monat.
  2. Fรผr den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlรคngerung fรผr den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlรคngerung fรผr das abgelaufene Kalendervierteljahr.
  3. Fรผr den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlรคngerung fรผr den vorletzten Monat.
  4. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen mรผssen grundsรคtzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgenden Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fรคllt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nรคchste Werktag der Stichtag. Bei einer Sรคumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Sรคumniszuschlรคge erhoben. Eine รœberweisung muss so frรผhzeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fรคlligkeit erfolgt.
  5. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermรคchtigung erteilt werden.
  6. Die Sozialversicherungsbeitrรคge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fรคllig. Um Sรคumniszuschlรคge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin fรผr die Beitragsnachweise. Diese mรผssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spรคtestens zwei Arbeitstage vor Fรคlligkeit (d. h. am 24.11.2025/19.12.2025, jeweils 0 Uhr) vorliegen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fรคlligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchfรผhrung durch extern Beauftragte erledigt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fรคlligkeitstermin an den Beauftragten รผbermittelt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Fรคlligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fรคllt.

Impressum

ยฉ 2025 Alle Rechte, insbesondere das Verlagsrecht, allein beim Herausgeber DATEV eG, 90329 Nรผrnberg (Verlag). Die Inhalte wurden mit grรถรŸter Sorgfalt erstellt, erheben keinen Anspruch auf eine vollstรคndige Darstellung und ersetzen nicht die Prรผfung und Beratung im Einzelfall.

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