Die aktuelle Monatsinformation fรผr unsere Mandanten steht nun zur Verfรผgung. In der Ausgabe fรผr Februar 2023 werden die folgenden Themen behandelt:
Ab 2023 wird die Arbeit im Homeoffice steuerlich attraktiver. Im รผberarbeiteten Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und dem hรคuslichen Arbeitszimmer eingefรผhrt, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Die Fragen rund um das hรคusliche Arbeitszimmer bleiben ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kรผrzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund von gesundheitlichen Einschrรคnkungen den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen konnte.
Auch Studierende und Fachschรผler haben Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Hรถhe von 200 Euro, sofern sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Berufsfachschule angemeldet waren.
Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft. Durch das Gesetz mรผssen private Verkรคufe an das Finanzamt gemeldet werden. Personen, die รผber entsprechende Plattformen handeln, sollten sich bewusst sein, dass die Meldepflichten eine noch genauere รberprรผfung der angegebenen Umsatzgrรถรen durch die Finanzverwaltung ermรถglichen.
Die komplette Ausgabe der Mandanten-Monatsinformation Februar 2023 ist hier verfรผgbar.
Falls Sie Fragen zu den Artikeln oder anderen Themen haben, kรถnnen Sie uns gerne kontaktieren.
Wir stehen Ihnen gerne zur Verfรผgung.
STB Steuerberatungsgesellschaft mbH Team


