Monatsinformation Februar 2023

Die aktuelle Monatsinformation für unsere Mandanten steht nun zur Verfügung. In der Ausgabe für Februar 2023 werden die folgenden Themen behandelt:

Ab 2023 wird die Arbeit im Homeoffice steuerlich attraktiver. Im überarbeiteten Jahressteuergesetz 2022 wurden einige Verbesserungen bei der Homeoffice-Pauschale und dem häuslichen Arbeitszimmer eingeführt, die ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Die Fragen rund um das häusliche Arbeitszimmer bleiben ein dauerhaftes Thema. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat kürzlich einen Fall entschieden, bei dem eine Arbeitnehmerin aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen den von ihrem Arbeitgeber bereitgestellten Arbeitsplatz nicht an allen Werktagen nutzen konnte.

Auch Studierende und Fachschüler haben Anspruch auf eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro, sofern sie am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert oder an einer Berufsfachschule angemeldet waren.

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz in Kraft. Durch das Gesetz müssen private Verkäufe an das Finanzamt gemeldet werden. Personen, die über entsprechende Plattformen handeln, sollten sich bewusst sein, dass die Meldepflichten eine noch genauere Überprüfung der angegebenen Umsatzgrößen durch die Finanzverwaltung ermöglichen.

Die komplette Ausgabe der Mandanten-Monatsinformation Februar 2023 ist hier verfügbar.

Falls Sie Fragen zu den Artikeln oder anderen Themen haben, können Sie uns gerne kontaktieren.

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